Verkehrswert

Der Verkehrswert einer Immobilie ist in § 194 des Baugesetzbuches wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Immobilienbewertungen

Was ist mein Haus, meine Wohnung oder mein Grundstück eigentlich wert?

Haben auch Sie sich diese Frage schon einmal gestellt? Dann geht es Ihnen wie vielen Immobilieneigentümern.

Pauschale Werte hergeleitet aus dem Vergleich mit anderen Immobilien oder berechnet auf der Basis von Kaufpreisen je Quadratmeter Wohnfläche besitzen nur eine geringe Aussagekraft und helfen in der Regel nicht weiter, denn der Wert einer Immobilie ist von vielen Faktoren abhängig, wie beispielsweise:

  • wo steht mein Haus?
  • welche Ausstattung hat mein Haus?
  • wie groß ist mein Haus?
  • wie alt ist mein Haus?
  • wie groß ist mein Grundstück?
  • gibt es zu berücksichtigende Baulasten, Wohnungsrechte oder Grunddienstbarkeiten?
  • wie ist die allgemeine Lage auf dem Grundstücksmarkt?
  • usw.

Diese und weitere Faktoren sind bei der Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie stets zu berücksichtigen und entsprechend zu würdigen. Sind die meisten dieser Faktoren für Immobilieneigentümer schon nur sehr schwer zu ermitteln, so erfordern einige, wie z. B. die Beurteilung der Lage auf dem Grundstücksmarkt, die Berechnung des Wertes eines Wohnrechts oder einer Grunddienstbarkeit, spezielle Fachkenntnisse, über die die meisten Immobilieneigentümer nicht verfügen.

Zu welchen Anlässen ist die Erstellung einer fundierten Immobilienbewertung ratsam?

Es gibt zahlreiche Anlässe, die es erfordern, den genauen Wert einer Immobilie zu ermitteln. Dieses können beispielsweise sein

  • der Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • die Vererbung einer Immobilie oder eine Erbauseinandersetzung
  • die Wertermittlung für steuerliche Zwecke
  • die Wertermittlung zur Überprüfung des Versicherungswerts
  • die Wertermittlung eines Erbbaurechts
  • die Wertermittlung im Rahmen einer Ehescheidung
  • die Ermittlung der Vermögensverhältnisse
  • die Ermittlung des Wertes eines Wohnrechts oder einer Grunddienstbarkeit     (Wege-, Leitungs-, Vorkaufsrecht usw.)
  • die Aufteilung des Immobilienbesitzes
  • usw.

Verlassen Sie sich bei diesen weitreichenden Vermögensentscheidungen nicht auf Ihr „Bauchgefühl“ oder auf das eines Anderen, auf dubios hergeleitete Wertberechnungen oder sonstiges „Expertenwissen“.

Nur eine Wertermittlung, die alle wertrelevanten Faktoren einer Immobilie berücksichtigt, kann einen realistischen Marktwert (Verkehrswert) herleiten.

Haben Sie Fragen zur Immobilienbewertung oder interessieren Sie sich für die Bewertung einer Immobilie? Hier stehen wir Ihnen für weitere Informationen gern zur Verfügung.